FAQs

Fragen & Antworten

Die Berufsbezeichung „Psychologe bzw. Psychologin“ ist gesetzlich geschützt und setzt den Abschluss eines universitären Hochschulstudiums zumindest mit dem Mastergrad (Studiendauer mindestens 5 Jahre) voraus.

Die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Klinischer Psychologe“ erfordert zusätzlich zum abgeschlossenen Hochschulstudium eine mehrjährige postgraduelle Fachausbildung inklusive Supervision und Selbsterfahrung, sowie die Eintragung in die Liste der Klinischen Psychologen beim Bundesministerium für Gesundheit.

Für die Berufsberechtigung ist die Erfüllung der strengen gesetzlich geregelten Berufspflichten, insbesondere der sehr umfassend geregelten Verschwiegenheitspflicht und die regelmäßige fachliche Fortbildung am aktuellen Stand der Wissenschaft vorgeschrieben.

Die Klinische Psychologie ist ein Teilgebiet der Psychologie. Sie bedient sich Klinisch-Psychologischer Methoden auf Grundlage der psychologischen Wissenschaft.
Tätigkeitsbereiche von Klinischen PsychologInnen sind: Klinisch-Psychologische Diagnostik, Klinisch-Psychologische Beratung, Klinisch-Psychologische Behandlung & Wissenschaftliche Forschung.

Die Klinische Psychologie umfasst

  • die Untersuchung, Auslegung und Prognose des menschlichen Erlebens und die
    gesundheitsbezogenen und störungsbedingten Einflüsse darauf sowie
  • die Klinisch-Psychologische Behandlung von Verhaltensstörungen, psychischen
    Veränderungen und Leidenszuständen.

Kurz gefasst lässt sich sagen, dass Psychiater über ein abgeschlossenes Medizinstudium verfügen und zusätzlich eine Fachausbildung in Psychiatrie abgeschlossen haben. Psychiater sind somit ebenfalls auf die Diagnostik und Behandlung von psychischen Störungen und Krankheiten spezialisiert, wobei in der Behandlung der Erkrankungen zumeist Medikamente eine zentrale Rolle spielen. Ihre beruflichen Rechte und Pflichten sind im Ärztegesetz geregelt.

Psychotherapie ist ein eigenständiges Heilverfahren im Gesundheitsbereich für die Behandlung von psychischen, psychosozialen oder auch psychosomatisch bedingten Verhaltensstörungen und Leidenszuständen.
Voraussetzungen für die selbstständige Ausübung der Psychotherapie ist kein
Hochschulstudium sondern:

  • erfolgreiche Absolvierung des psychotherapeutischen Propädeutikums und des psychotherapeutischen Fachspezifikums
  • Eigenberechtigung
  • Vollendung des 28. Lebensjahrs
  • Nachweis der zur Erfüllung der Berufspflichten erforderlichen gesundheitliche Eignung und Vertrauenswürdigkeit
  • Eintragung in die Psychotherapeutenliste des Gesundheitsministeriums

Die Berufsgruppen der Klinischen Psychologen, Psychiater und Psychotherapeuten haben
inhaltlich einige Berührungspunkte und arbeiten zum Wohl des Patieten oft zusammen, wobei
jede Berufsgruppe ihren spezifischen Beitrag leistet.

Seit dem 1. Jänner 2024 ist Klinisch-Psychologische Behandlung in Österreich
Kassenleistung. Dies bedeutet, dass Versicherte von ihrer Sozialversicherung Kosten für ihre klinisch-psychologische Behandlung bezuschusst bekommen können. Voraussetzung dafür ist das Vorliegen einer psychischen Erkrankung /Befindungsstörung im sozialversicherungsrechtlichen Sinne. Um die Honorarnote zur Klinisch-Psychologischen Behandlung bei Ihrem Sozialversicherungsträger für die Refundierung einreichen zu können, müssen Sie spätestens vor dem zweiten Behandlungstermin eine ärztliche Bestätigung einholen. Anrechenbar sind dabei bis zu zehn Einheiten insgesamt – wobei eine Verlängerung möglich ist. Manche privaten Zusatzversicherungen refundieren allerdings die anfallenden Honorare  auch zur Gänze – hierzu wenden Sie sich bitte direkt an Ihr Versicherungsinstitut.

Gesundheitspsychologen arbeiten im Präventivbereich, also im Vorfeld von möglichen Erkrankungen und versuchen deren Auftreten zu verhindern. Deshalb befassen sich Gesundheitspsychologen mit der Entwicklung gesundheitsfördernder Maßnahmen und Projekte im Zusammenhang mit:

  • gesundheitspsychologischen Maßnahmen im Bereich der Schmerzbewältigung,
  • Gesundheitsförderung, etwa in Schulen und Betrieben,
  • gesundheitsfördernden Maßnahmen im Alter,
  • weiteren gesundheitspsychologischen Bereichen, wie der Arbeit an Erziehungsfragen,
    gesundheitspsychologischen Aspekten in der Gynäkologie, der Vorsorge im Bereich
    des Nikotin-, Alkohol- und Drogengebrauches, sowie dem Arbeitsumfeld im betrieblichen Bereich,
  • gesundheitspsychologischer Rehabilitation zur Erhaltung oder Wiederherstellung der
    physischen, psychischen, sozialen, beruflichen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit bei Krankheit und Behinderung.

Analog zur Klinischen Psychologie ist auch die Gesundheitspsychologie eine Teildisziplin der
akademischen Psychologie. Die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung
„Gesundheitpsychologe“ erfordert neben dem abgeschlossenen Hochschulstudium der
Psychologie eine mehrjährige postgraduelle Fachausbildung, sowie die Eintragung in die
Liste der Gesundheitspsychologen beim Bundesministerium für Gesundheit. Für den
Kompetenzerwerb und die Ausübung des Berufes gelten also sehr ähnliche gesetzliche
Regelungen mit genau formulierten Berufspflichten, wie oben für die Klinische Psychologie
erläutert.

Für weitere Fragen nehmen Sie gerne kontakt auf

Mag. Reinhard Gstättner

© Mag. Reinhard Gstättner